Achtung: Pfefferspray darf nur zum Schutz von gefährlichen Tieren verwendet werden
WARNHINWEISE NACH VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008 (GHS/CLP-VERORDNUNG)
Gefahr: Verursacht schwere Augenreizungen. Verursacht Hautreizungen. Kann die Atemwege reizen. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
First Defense Pepperspray MK-6
Das Gerät wurde nach den Wünschen und Anforderung von Polizei und Sicherheitspersonal entwickelt. Die Nachfüllpatrone wir einfach und schnell ausgewechselt. Der starke Metallclip aus Federstahl kann an 4 verschiedenen Punkten angebracht werden und garantiert optimalen Tragekomfort für Rechts- und Linkshänder.
Nachfüll-Anleitung:
Schlüssel oder ähnlichen Gegenstand ca. 1cm tief in den Schlitz unterhalb des Auslösers einführen
Sprühkopf durch hebelnde Bewegung nach oben entriegeln
Sprühkopf abnehmen
Leer Patrone durch Öffnung am Boden herausdrücken
Neue Patrone einsetzen
Sprühkopf auf harte Unterlage legen und das Gerät bis zum Einrasten zusammendrücken. Dabei auf die Markierung achten
Das Reizstoff-Sprühgerät MK-6 entspricht der Technischen Richtlinie (TR) Reizsoff-Sprühgeräte mit Oleoserin Capsicum (OC) des Unterausschusses Führungs- und Einsatzmittel September 2003 (MPA - Materialprüfanstalt für Werkstoffe und Produktionstechnik Prüfbericht Nr. 20041564-3 vom 08.10.2004)
First Defense Sprays sind bei nationalen als auch bei internationalen staatlichen Stellen und Organisationen wie Militär, Zoll, Polizei, Justiz und UNO im Einsatz und werden in Deutschland hergestellt.
Rechtliche Hinweise
nur mit altersnachweis ab 18 jahre